Unsere Aufgaben
Das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz legt für die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen sehr umfangreiche Aufgaben gesetzlich fest. Diese gehen heutzutage weit über über Begriff "Feuerwehr" hinaus.
Auch der Löschzug Habbelrath hat sich in seiner einhundertjährigen Geschichte von einer reinen "Löscheinheit" zu einerGruppe von Spezialisten für die kommunale Gefahrenabwehr vor Ort entwickelt.







